SPD-Kreistagsfraktion votiert für ein Gesetzesvorhaben auf Bundesebene, die sog. Kostenheranziehung bei Heimkindern, neu zu regeln.
Wenn Heimkinder, Kinder aus Pflegefamilien oder betreutem Wohnen eine Ausbildung beginnen, müssen sie bis zu 75% ihrer Ausbildungsvergütung an das Jugendamt zahlen. Mit dieser so genannten Kostenheranziehung möchte der Staat eine Kompensation der Unterbringungskosten erlangen. Auch wenn dieses Bestreben grundsätzlich nachvollziehbar ist, ist die Höhe der Kostenheranziehung nicht verständlich. Nach § 1 Abs. 1 SGB 8 hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit.
„Dieses kann nicht erreicht werden, wenn den Jugendlichen ein derart hoher Anteil ihres selbst erarbeiteten Geldes wieder genommen wird“, sagt Dr. Bianca Lüßenhop, Vorsitzende des sozialpolitischen Arbeitskreises der SPD-Kreistagsfraktion Plön.
Die Kinder und Jugendlichen, die häufig schon einen schwereren Start in das Leben hatten als ihre Altersgenossen, werden auf diesem Weg unangemessen benachteiligt.
Kai Bellstedt, Fraktionsvorsitzender: „Die Jugendlichen können nichts dafür, dass sie im Heim aufwachsen, daran sind fast immer die Eltern verantwortlich. Wer im Heim aufwächst, hat oft Belastendes erlebt. Gewalt in der Familie, suchtkranke Eltern, Missbrauch oder Verwahrlosung. Deshalb setzt sich die SPD-Kreistagsfraktion dafür ein, dass es auf Bundesebene eine Neuregelung gibt, die dafür sorgt, dass das Jugendamt in Zukunft einen wesentlich geringeren Teil des selbst erarbeiteten Geldes erhält. Die Förderung der eigenverantwortlichen Persönlichkeit hat hier eindeutig Vorrang.“