Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf für die Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf den Weg gebracht, mit dem die revidierte EU-Entsenderichtlinie umgesetzt wird. Dadurch können künftig mehr tarifliche Regelungen für allgemeinverbindlich erklärt werden. Ausländische Arbeitnehmer in Deutschland haben dadurch beispielsweise Anspruch auf dieselben Schmutz- oder Gefahrenzulagen wie Arbeitnehmer im Inland.
Es ist jetzt auch möglich, Vorschriften über die Bedingungen von Unterkünften zu machen, die der Arbeitgeber stellt. Damit soll verhindert werden, dass sich ein Fall wie derjenige der beiden rumänischen Arbeiter wiederholt, die 2013 in Papenburg bei einem Brandt in einer ungeeigneten Unterkunft erstickten. Zudem werden zusätzliche 1.000 Stellen beim Zoll geschaffen, um die Umsetzung der neuen Regelungen zu kontrollieren.
Die SPD-Landesvorsitzende und stellvertretende Parteivorsitzende Serpil Midyatli, betont: „Für die SPD ist Europa ein soziales Projekt. Die EU-Entsenderichtlinie stärkt das Prinzip, dass der gleiche Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort gezahlt wird. Das hilft vielen Beschäftigten. Es schützt aber auch die anständigen Arbeitgeber, weil es den Wettbewerb um die niedrigsten Dumping-Löhne verhindert. Damit diese Regeln konsequent durchgesetzt werden, schafft die Bundesregierung 1.000 zusätzliche Stellen beim Zoll.“

„Die freie Wahl des Arbeitsplatzes und damit auch des Wohnortes, ist eines der grundlegenden Versprechen der Europäischen Union. Durch die Garantie für gleichen Schutz und gleiche Rechte in der gesamten Europäischen Union, wachsen die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wieder ein Stück enger zusammen,“ ergänzt die SPD-Europaabgeordnete aus Schleswig-Holstein Delara Burkhardt.